
Das Ertragswertverfahren kommt insbesondere bei Grundstücken in Betracht, bei denen der nachhaltig erzielbare Ertrag für die Werteinschätzung am Markt im Vordergrund steht, zum Beispiel: Mietwohngrundstücke (Mehrfamilienhäuser) Geschäftsgrundstücke (Büro- und Geschäftshäuser, Einkaufszentren) Gemischt genutzte Grundstücke Nicht in Frage ...
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