
Das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) regelt in Deutschland das Erbbaurecht, soweit nicht die Regelungen über das Erbbaurecht für sog. Altfälle im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) anzuwenden sind. Beim Erbbaurecht handelt es sich weitgehend um vorkonstitutionelles Recht. Anders, als es der frühere Name „Erbbaurechtsverordnung“ (ErbbauVO) vermute...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erbbaurechtsgesetz
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