Erbauseinandersetzung Bedeutung

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Erbauseinandersetzung

Erbauseinandersetzung Logo #42015ist die Aufteilung eines Erbes (N.) unter mehreren Erben (M.). Bereits im altrömischen Recht kann jeder Miterbe (lat. [M.] coheres) die Aufhebung der ohne weiteres eintretenden Gemeinschaft am Erbe (lat. [N.] consortium) jederzeit mit dem Erbteilungsklaganspruch (lat. actio [F.] familiae erciscundae) fordern. Seit der jüngeren Republik erhält je...
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