
Wird ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen überführt, so liegt eine Entnahme vor. Unter Entnahmen werden alle Wertabgaben zu betriebsfremden Zwecken verstanden. So gehören auch selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte zu den Entnahmen. Neben de...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42083
Keine exakte Übereinkunft gefunden.