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Empfängniszeit

Empfängniszeit Logo #42000 Die Empfängniszeit ist ein Zeitraum, der zur Feststellung der Vaterschaft herangezogen wird. == Deutschland == Im deutschen Recht wird die Empfängniszeit in {§|1600d|bgb|juris} Abs. 3 Satz 1 BGB als der Zeitraum vom 300. bis zum 181. Tag vor der Geburt eines Kindes per Gesetz vermutet; bis zum Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes i...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Empfängniszeit

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Empfängniszeit Logo #42134Empfängniszeit, Vaterschaft.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Empfängniszeit Logo #42177(Text von 1927) Empfängniszeit vom 181.-302. Tage vor der Geburt des Kindes. Steht fest, daß das Kind innerhalb eines Zeitraumes empfangen worden ist, der weiter als 302 Tage vor dem Tage der Geburt zurückliegt, so gilt zugunsten der Ehelichkeit des Kindes dieser Zeitraum als Empfängniszeit, Bürgerliches Gesetzbuch...
Gefunden auf https://www.textlog.de/13433.html

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Empfängniszeit Logo #42871die Zeit vom 181. bis zum 300. Tag vor der Geburt eines Kindes; gesetzliche Festlegung zum Zweck der Vaterschaftsfeststellung. Geringfügig abweichend in Österreich (180. bis 302. Tag) und in der Schweiz (180. – 300. Tag).
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/empfaengniszeit
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