
. Die E., hervorgegangen aus den früheren sog. Bahnreglements, regelt die Beförderungsbedingungen und rechtlichen Bestimmungen für die Ausführung des Vertrages, den der Verfrachter zur Versendung von Personen, Tieren oder Gütern mit der Eisenbahnverwaltung abschließt. Die E. regelt insbesondere die ...
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Abkürzung EVO, die am 8. 9. 1938 erlassene, danach mehrmals geänderte Verordnung über die Beförderungspflicht, die Bedingungen für die Personenbeförderung, Beförderung von Gepäck, Gütern und lebenden Tieren sowie die Haftung der dem öffentlichen Verkehr dienenden (d. h. jedermann zugänglichen) Eisenbahnen.
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