
Eisenbahnen des Bundes (EdB) sind die Eisenbahnen im mehrheitlichen Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Ihr Status ist im Artikel 87 e des Grundgesetzes geregelt. Diese Eisenbahnen sind demnach als privatrechtliche Wirtschaftsunternehmen zu führen und unterliegen bundeseigener Verwaltung. Sie müssen, soweit ihre Aufgabe den Bau, die Unterha...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Eisenbahnen_des_Bundes
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