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Einzelspot Logo #40044(Solospot) Über Einzelspots heißt es im Rundfunkstaatsvertrag vom 1. April 2000 unter § 14 Abs. 2 (Einzelspots): 'Einzelspots sind möglich, müssen aber die Ausnahme bleiben, Werbung in Blöcken bleibt die Regel. Durch Einzelspots darf die Zahl der Unterbrecher nicht zunehmen.'
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40044
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