
Form des Eigentumsvorbehaltes, bei der vereinbart wird, dass an die Stelle des Vorbehaltseigentums, wenn dieses erlischt, die neue Sache oder eine daraus entstehende Forderung treten soll. Sie ist ein gebräuchliches Mittel, um die Kaufpreisforderung des Verkäufers für die Fälle d...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon
Keine exakte Übereinkunft gefunden.