(Instituten) Institute müssen nach §§ 10 Abs. 1, 10a Abs. 1 KWG im Interesse der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubiger n, insb. zur Sicherheit der ihnen anvertrauten Vermögenswerte, angemessene Eigenmittel haben. Das BFM stellt durch eine im Benehmen mit der Bundesbank zu erlassende RVO im Rahmen der...
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