
Ehehaft , alter deutscher Ausdruck für rechtsgültig, vom Gesetz anerkannt; daher Ehehaften (ehehafte Nöte), nach dem Gesetz gültige Entschuldigungsgründe für jemand, welcher der Ladung vor Gericht nicht Folge leistete, als welche in den ältesten deutschen Rechtsaufzeichnungen angeführt werden: Krankheit, Herrendienst und Tod eines nahen Ver...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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