[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. neutr. welches mit dem Hülfsworte haben verbunden wird, und die dritte Endung der Person erfordert, zu erkennen geben, daß man jemanden Übels zufügen wolle. 1. Eigentlich, mit der Hand und mit den Mienen. Einem mit aufgehobener Hand drohen. Sprichw. Wer drohet, der schlägt nic...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_1_1114

Die Katze geht mit steifbeinigen Schritten, Katzenbuckel und aufgebauschtem Schwanz auf seinen Kontrahenten los, dabei sind die Ohren aufrecht und nach außen gedreht.
Gefunden auf
https://miau.de/lexikon/d1.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.