
Deservitenjahr (Annus deservitus), nach gemeinem Kirchenrecht beim Tod eines Geistlichen die verdienten, wenngleich noch nicht perzipierten Früchte des letzten Jahrs, welche den Erben des in letzterm Verstorbenen zukommen; zu unterscheiden von dem Sterbequartal, d. h. der Begünstigung, nach welcher die Erben oder Gläubiger eines verstorbenen Gei...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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