Consideration bezeichnet im Common Law ein Erfordernis für die Einklagbarkeit von Verträgen. Zur Rechtslage in einzelnen Ländern siehe: ... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Consideration
[England und Wales] - Consideration bezeichnet im Recht von England und Wales ein Erfordernis für die Einklagbarkeit von Verträgen. == Definition == Nach dem Prinzip der Consideration kann ein Gläubiger eine vertragliche Schuld nur dann erwirken, wenn der Gläubiger dem Schuldner (oder einem Dritten) auch eine Gegenleist... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Consideration_(England_und_Wales)