
Chartervertrag , Mietvertrag über ein Verkehrsmittel mit oder ohne Besatzung (Vollcharter) oder von Teilen seines Laderaums (Teilcharter) zur Beförderung von Personen oder Gütern.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

im Seerecht als 1. Vollcharter (Ganzcharter) die vertragliche Übernahme eines ganzen Schiffs mit Kapitän und Mannschaft; 2. Teilcharter die Übernahme eines verhältnismäßigen Teils eines Schiffs; 3. Raumcharter die Übernahme eines bestimmten Raums in einem Schiff. – Entsprechend im Luftverkehr. Gegensatz: Stückgutfrachtvertrag.
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https://www.wissen.de//lexikon/chartervertrag
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