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Callableswap Logo #42880Auch: Call-, kündbarer Swap . Einem der Swappartner, dem Zahler des Festzinssatz es, wird das Recht eingeräumt, den Swap zu einem bestimmten Zeitpunkt zu kündigen bzw. eine Verkürzung der Swaplauf-zeit zu verlangen. Auch: Form eines Swap, der mit einer Laufzeitverlängerungsoption verbunden ist. Gegens.: Pu-tableswap.
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/callableswap/callableswap.htm
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