
Die Börsenaufsichtsbehörde ist üblicherweise das Wirtschaftsministerium. Die Behörde hat die Befugnis zur unmittelbaren und umfassenden Beaufsichtigung des Handelsgeschehens an den Börsen sowie eine Eilzuständigkeit bei der Verfolgung von Insider-Vorfällen. Bei der Erfüllung ihrer Überwachungs- und Ko...
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