
Der Bundespersonalausschuss hat in der Bundesrepublik Deutschland den gesetzlichen Auftrag, auf eine einheitliche Durchführung der dienstrechtlichen Vorschriften im öffentlichen Dienst hinzuwirken. Er hat die Befugnis, Ausnahmen von den Regelvorschriften des Laufbahnrechts zuzulassen. Ständige ordentliche Mitglieder sind der Präsident des Bund...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespersonalausschuss
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