
Die BaFin kann die Befolgung der Verfügung en, die sie innerhalb ihrer gesetzlichen Befugnisse trifft, mit Zwangsmitteln nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes durchsetzen. Sie kann Zwangsmittel also auch gegen Banken anwenden, die juristische Personen des öffentlichen Rechts sind.
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