
Die BaFin hat einen Fachbeirat. Er berät die BaFin bei Erfüllung ihrer Aufgaben und kann auch Empfehlungen zur allgemeinen Weiterentwicklung der Aufsichtspraxis einbringen. Er besteht aus 20 Mitglieder n, wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder einen Vorsitzenden und gibt sich eine Geschäftsordnung. Er wird nach Bedarf - mind. einmal jährlich -....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/bundesanstalt-fuer-finanzdienstlei
Keine exakte Übereinkunft gefunden.