
Vertrag , durch den der Bestand einer Bausparkasse an Bausparverträgen mit den zugehörigen Aktiva und Passiva auf eine andere Bausparkasse oder auf mehrere andere Bausparkassen ganz oder teilw. übertragen werden soll. Ein solcher bedarf der Genehmigung der BaFin. Die Genehmigung muss die BaFin im Bundesanzeiger veröffentlichen; sie gilt m...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/bestandsuebertragung/bestandsueber
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