
Als Besitzwille wird der Wille (lat. animus) einer Person bezeichnet, eine Sache für sich zu behalten (animus rem sibi habendi). Kommt der Besitz mehreren Personen gleichermaßen zu, entsteht Mitbesitz. Die bloße Mitbenützung einer Sache muss nicht zwangsläufig Mitbesitz begründen, wenn deutlich erkennbar ist, dass jemand anderes an der Sache...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Besitzwille
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