
Mit Beschwerdewert wird im Zivilprozessrecht bei Berufungen der Wert des Beschwerdegegenstandes bezeichnet. Er entspricht dem Streitwert der 1. Instanz, kann aber von ihm abweichen.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/beschwerdewert.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.