
Die Wahrnehmung der beruflichen Interessen der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker erfolgt durch die für jede Berufsgruppe auf Landesebene gebildeten Kammern. Die Landesärztekammer, Landeszahnärztekammer bzw. Landesapothekerkammer ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert mit Zwangsmitgli...
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