
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgebracht. Auf diese Weise leisten die Betriebe ihren Beitrag zur sozialen Sicherung ihrer Arbeitnehmer. Eine spezielle Regelung für Ersatzkassenmitglieder oder privat Krankenversicherte (für ...
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
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