
Ein Institut oder eine Finanzholdinggesellschaft hat beim Erwerb einer Beteiligung an einem Unternehmen mit Sitz im Ausland oder der Begründung einer Unternehmensbeziehung mit einem solchen Unternehmen , wodurch das Unternehmen zu einem nachgeordneten Unternehmen wird, sicherzustellen, dass es - im Fall einer Finanzholdinggesellschaft das f�...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/begruendung-von-unternehmensbezieh
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