
Der Begriff beauftragter Richter kommt aus dem Prozessrecht. Mit ihm wird ein Mitglied eines Kollegialgerichtes bzw. Spruchkörpers (Kammer, Senat) bezeichnet, vor dem eine Beweisaufnahme allein statt mit der gesamten Kammer durchgeführt wird, vgl. {§|361|zpo|juris} ZPO. Der beauftragte Richter ist, anders als der ersuchte Richter Mitglied des P...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Beauftragter_Richter
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