Bausparkasse, rechtlich unselbstständige Einrichtung Bedeutung

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Bausparkasse, rechtlich unselbstständige Einrichtung

Bausparkasse, rechtlich unselbstständige Einrichtung Logo #42880Banken, die bei Inkrafttreten des Bausparkassengesetz es das Bauspargeschäft durch rechtlich unselbstständige Einrichtungen betreiben durften, gelten insoweit als Bausparkassen . Dies gilt speziell für einige Girozentralen mit ihren Landesbausparkassen. Die Banken müssen dann das Vermögen der Bausparkasse getrennt von ihrem sonstigen Vermö......
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