[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Bauerlehen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Lehen, welches statt der Ritterdienste mit Zins und Gülte beschweret ist, und daher auch von Bauern besessen werden kann; im Gegensatze der adeligen oder Ritterlehen. Dergleichen Lehen werden in Österreich Beutellehen, an andern Orten Seßlehe...
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