
Die übliche Form der Abnahme, bei der Auftragsnehmer und Bauherr die Immobilie gemeinsam begehen. In diesem Rahmen werden eventuelle Mängel, unerledigte Arbeiten etc. erfasst und protokolliert. Das Protokoll ist von beiden Parteien zu unterschreiben.
Gefunden auf
https://www.stalys.de/data/ix04.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.