
Bez. für Gesellschaft en in ausländischen Staaten, die als zwischengeschaltete, von der Inlandsbesteuerung losgelöste Auslandsbasen inländischer Unternehmen selbstständige Träger von Einkommen und Vermögen sind; z. B. als Holding -, Zwischenhandels-, Vermögensverwaltungs-, Finanzierungs-, Patentverwertungsgesellschaft. Ihre Funktion en ...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/basisgesellschaften/basisgesellsch
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