
Nach HypBarwertV : Jedes Institut ist verpflichtet, 1. das Verfahren zur Bewertung von Derivate n sowie spätere Veränderungen dieses Verfahrens, 2. das Verfahren zur Ermittlung der Standardabweichung sowie das Interpolationsverfahren bei Zinsänderungsrisiken, 3. Art und Weise der Berücksichtigung oder Einbeziehung der Währungsrisiken und das ....
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