
Nach HypBarwertV : Barwert e der im Umlauf befindlichen Hypothekenpfandbriefe und der zu ihrer Deckung verwendeten Werte sind bank-arbeitstäglich zu ermitteln und abzugleichen. Der Abgleich ist durch Abzug des Barwert es der im Umlauf befindlichen Hypothekenpfandbriefe vom Barwert der zu ihrer Deckung verwendeten Werte vorzunehmen. Ergibt sic...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/barwertdeckungsrechnung/barwertdec
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