[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Bannstein, des -es, plur. die -e. 1) Ein Grenzstein, welcher den Bann oder die Grenze eines Ortes oder Feldes bezeichnet. 2) Ein Gerichtsstein, welcher die Grenzen einer Gerichtsbarkeit bezeichnet. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_0_382