
Eine spezielle Gewerbeordnung für alle Kreditinstitute bildet das Bankwesengesetz (BWG). Unter anderem definiert das Bankwesengesetz was Bankgeschäfte sind, wer sie unter welchen Voraussetzungen betreiben darf und was dabei zu beachten ist (z.B. Bankgeheimnis, Sorgfaltspflicht, Verbraucherkreditverträge).
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