
1. (Bank-) Geschäftsleiter , Mitglieder des Bankmanagement s. 2. Nach KWG: die natürlichen Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung eines Instituts in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft berufen sind. In Ausnahmefällen kann die Ba...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/bankmanager/bankmanager.htm
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