Aussonderung(srecht) bei Insolvenz, im Insolvenzverfahren Bedeutung

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Aussonderung(srecht) bei Insolvenz, im Insolvenzverfahren

Aussonderung(srecht) bei Insolvenz, im Insolvenzverfahren Logo #42880Bei Insolvenz Abtrennung eines nicht zum Vermögen des Gemeinschuldner s gehörenden Gegenstandes aus der allgemeinen Insolvenzmasse, da in diese nur Werte fallen, die dem Gemeinschuldner gehören; der Berechtigte kann verlangen, dass diese Gegenstände aus der allgemeinen Insolvenzmasse ausgesondert und ihm ausgehändigt werden.. Das Aussonderu......
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