[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches das Frequentativum und Diminutivum des vorigen ist, und nur in der Landwirthschaft gebraucht wird. Die Bäume ausschneiteln, die kleinen Nebenzweige an denselben wegschneiden. Hopfenstangen ausschneiteln, sie gehörig beschneiden. Daher die Ausschneitelung.
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