
Auslandsberührung, auch Auslandsbeziehung bzw. Auslandsbezug, bezeichnet die grundlegende Voraussetzung eines vor Gericht zu beurteilenden Sachverhaltes für die Anwendung des Internationalen Privatrechts (IPR) und des Internationalen Zivilverfahrensrechtes (IZVR). Eine "Auslandsberührung" besteht für einen Sachverhalt dann, wenn dieser eine .....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Auslandsberührung
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