
Altersrenten, die vorzeitig in Anspruch genommen werden, erhalten eine Rentenminderung. Um die durch diese Minderung entstehende Versorgungslücke wieder zu schließen, kann eine Ausgleichszahlung geleistet werden. Der Betrag zum Ausgleich der Rentenminderung kann von dem Versicherten und auch von Dritten †“ z.B. dem Arbeitgeber im Rahmen von S...
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