Ausfallhonorar Bedeutung

Suchen

Ausfallhonorar

Ausfallhonorar Logo #42293Finanzieller Ausgleich für eine erbrachte aber nicht zur Anwendung gelangte Leistung, z. B. für einen nicht realisierten Anzeigenentwurf (ca. 25% des «Normalhonorars»).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42293
Keine exakte Übereinkunft gefunden.