
Das Grundprinzip jeder Auftragsverhandlung besteht darin, dass der Auftraggeber so viele Leistungen wie möglich zu einem möglichst geringen Preis haben will und der Auftragnehmer so wenig wie möglich zu einem möglichst hohen Preis verkaufen will. Das Ergebnis dieser Verhandlungen wird dann in einem Vertrag festgelegt.
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