
Bezeichnung für ein Verfahren, bei welchem durch eine (im Regelfall gerichtliche) öffentliche Aufforderung einem Ausschluß vorgebeugt oder Rechte geltend gemacht werden können, um so einem möglichen Nachteil zu einem späteren Zeitpunkt vorzubeugen. Öffentliche Aufforderung durch ein Gericht o.a. dafür zugelassener Stellen, zur Vermeidung v....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/aufgebotsverfahren/aufgebotsverfah
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