
Aufbauschemata verstehen sich als Orientierungshilfe im Rahmen der Deliktsprüfung im Gutachten. Sie ersetzen nicht die eigene kritische Auseinandersetzung mit dem geschriebenen Tatbestand. Aufbauschemata folgen Verbrechenslehren (siehe dazu auch: Wessels, Strafrecht AT, Rn. 801 ff). Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Systemen gehört zu ...
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