
Versicherte haben in der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Arznei- und Verbandmittel, wenn diese geeignet sind, einer drohenden Erkrankung vorzubeugen oder eine bestehende Krankheit zu lindern oder zu heilen. Die Arzneimittel müssen jedoch von einem Arzt oder Zahnarzt verordnet sein. Die...
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