
Das österreichische Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) vom 23. März 1988 regelt die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern. Es diente ursprünglich ausschließlich dem sozialen Schutz der überlassenen Arbeitnehmer und sollte diese insbesondere vor Ausbeutung bewahren. Mittlerweile verfolgt der Gesetzgeber mit dem AÜG auch arbeits...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitskräfteüberlassungsgesetz

Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz regelt die Beschäftigung von Arbeitskräften, die von einer Firma A (= Verleih- bzw. Überlasserfirma) an eine Firma B (= Beschäftigerfirma) zur Arbeitsleistung verliehen werden. Im Vordergrund steht dabei der Schutz der überlassenen Arbeitskräfte, insbesondere in arbeitsvertraglichen und sozialversicherung...
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