
Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist das Arbeitskampfrecht im Gerichtssaal entstanden. Es ist also kein Gesetzesrecht, das im Parlament beschlossen wurde, sondern Richterrecht, das durch Gerichturteil entsteht. Verfasser eines Leidtfadens zu diesem Rechtsgebiet ist der frühere Präsident des Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Otto Rudolf Kissel, "Arb....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitskampfrecht
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