
In der gesetzlichen Rentenversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte des Rentenbeitrags. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung je zur Hälfte. Bei einem Beitragssatz von zurzeit 19,9 Prozent entfallen auf jeden also 9,95 Prozent. In ...
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