
Wenn der anzeigepflichtige Versicherungsnehmer oder die versicherte Person beim Abschluss der Versicherung eine erhebliche Gefahrstatsache, die er kannte oder hätte kennen müssen, unrichtig mitgeteilt oder verschwiegen hat, besteht eine Anzeigepflichtverletzung. Siehe auch: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Anzeigepflicht, Gefahrstatsache
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Eine Anzeigepflichtverletzung liegt dann vor, wenn die versicherten Personen im Versicherungsantrag falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben bzw. ihrer Nachmeldepflicht nicht nachgekommen sind. Die Anzeigepflicht ist unterschiedlich geregelt. Bei schuldhafter Anzeigepflichtverletzung kann...
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

Anzeigepflichtverletzung besteht dann, wenn der anzeigepflichtige Versicherungsnehmer oder versicherte Person beim Abschluss der Versicherung eine erhebliche Gefahrstatsache, die er kannte oder hätte kennen müssen, unrichtig mitgeteilt oder verschwiegen hat. Die Versicherungsgesellschaft ist in dies...
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/
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