
Antedatieren (lat.), "vorausdatieren", zurückdatieren, einem Brief oder einer sonstigen Urkunde ein früheres Datum geben. Die Antedatierung von Anstellungsdekreten, Offizierspatenten u. dgl., welche Zuweilen vorkommt, ist namentlich für die Anciennität von Wichtigkeit. Unbefugtes A. kann unter Umständen unter den Begriff strafbarer U...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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